Meldung vom 03.12.2020

Kärntner Kulturstiftung erfreut:

Steuerliche Abzugsfähigkeit für Kunst- und Kulturzuwendungen bis Ende 2021 verlängert

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In einer breiten Allianz der Kärntner Kulturstiftung KKS, unter anderem mit dem Verband gemeinnütziger Stiftungen, konnte die Verlängerung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Spenden für den Kunst- und Kulturbereich für 2021 erwirkt werden. Für die Zukunft fordert die österreichweit erste allgemeine, gemeinnützige Kulturstiftung noch tiefergehende Zugeständnisse der Politik.

Eindeutig begrüßt wird die beschlossene Erhöhung des österreichischen Kulturbudgets 2021. In dieser Ausnahmezeit wird jedoch ergänzend das private Engagement und Investitionen in Kunst und Kultur unerlässlich sein, um den Sektor würdig und professionell zu erhalten und weiter zu entwickeln.

Notwendige Maßnahmen zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Zuwendungen und Spenden an gemeinnützige Stiftungen und Organisationen, die den Kulturbereich fördern, sei daher ein Gebot der Stunde. Die im Regierungsprogramm verankerte Weiterentwicklung eines strukturierten Anreizmodelles für privates finanzielles Engagement sollte im Jahr 2021 umgesetzt werden, indem es zu einer Streichung des derzeitigen Absetzbetrages von 500.000.- (für 4 Jahre!) kommt, um auch größeren Kulturvorhaben eine Chance zu geben. Dies wäre die Angleichung an bewährte Regelungen der Nachbarländer Deutschland, Italien, Schweiz. Auch eine Vereinfachung bürokratischer Regulative wird gefordert.

In konstruktiven Gesprächen mit Kunst- und Kulturstaatssekretärin Mag. Andrea Mayer und dem Kabinett von Finanzminister Gernot Blümel konnte ein Teilerfolg erwirkt werden, 2021 sollte Österreich ein deutlicher Schritt in Richtung Kunst- und Kulturland gelingen!

Liebe Grüße,
Theresa Langmann
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Vorstand der Kärntner Kulturstiftung (v.l.) Ina Maria Lerchbaumer, Monika Kircher, Adolf Rausch
1 772 x 1 181 © Martin Rauchenwald


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